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vorläugfige CLUBORDNUNG des YCBb

Clubmitglieder und Gäste des Yachtclub Breitenbrunn (YCBb) werden ersucht, sich bei Benutzung der Clubanlage an folgende Richtlinien zu halten:

 

1. Die Benutzung der Clubanlage ist nur Mitgliedern des YCBb und deren engster Familie gestattet. Besucher von ordentlichen Mitgliedern können in den Club mitgenommen werden, dürfen sich in der Clubanlage aber nur bei Anwesenheit des Clubmitgliedes oder eines Familienmitgliedes aufhalten. Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Besucher bei grobem Verstoß gegen die Clubordnung von der Benutzung der Clubanlage auszuschließen.

 

2. Alle Benutzer der Clubanlage sind verpflichtet, alle Clubeinrichtungen mit möglichster Schonung zu behandeln. Ohne Genehmigung des Vorstandes ist nicht gestattet, Änderungen oder Umbauten an den Clubanlagen vorzunehmen.

 

3. Alle Benutzer der Clubanlage entbinden den YCBb von jeglicher Haftung bei etwaigen Unfällen auf der Clubanlage oder bei Veranstaltungen im Rahmen des Clubs.

 

4. Das Einfahrtstor zum Clubgelände ist stets versperrt zu halten. Jedes Mitglied hat Anrecht auf entgeltlichen Erwerb eines Clubschlüssels. Die Weitergabe und das Nachmachen des Clubschlüssels sind nicht gestattet. Der Verlust des Clubschlüssels ist dem Vorstand zu melden. Bei Beendigung der Clubmitgliedschaft ist der Schlüssel zu retournieren.

 

5. Regelung betreffend Wohnmobile am Parkplatz des YCBb: Mitglieder können mit Wohnmobil kommen, sofern sie sich im Club aufhalten (Stromverbrauch ident mit dem Wohnen am Boot und wird nicht extra verrechnet). Wohnmobile die im Club ohne Anwesenheit des Clubmitgliedes abgestellt werden, sind nicht erlaubt.

 

6. Feuerpolizeiliche Vorschriften müssen unbedingt eingehalten werden. Für die Versicherung von Booten und sonstigem Eigentum, das sich auf der Clubanlage befindet, hat jedes Mitglied selbst zu sorgen.

 

7. Alle Mitglieder haben auf Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage zu achten. Sondermüll und Gegenstände auf welche die Definition Restmüll nicht zutrifft sind außerhalb des Clubs zu entsorgen.

 

8. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren auf die Clubanlage ist nicht gestattet.

 

9. Verhalten im Hafenbereich: Die Instandsetzung von Booten wie das Abschleifen, Anstreichen, Polyestern und das Reinigen mit wasserbelastenden Reinigungsmitteln ist im Hafengelände verboten. Die Liegeplätze werden vom Hafenmeister eingeteilt. Kein Mitglied hat Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz. Es kann jederzeit ein anderer Liegeplatz zugeteilt werden. Bei Engpässen von Liegeplätzen kann einem Mitglied, dessen Boote mehrere Wasser - oder Landliegeplätze belegen, bis auf je einen davon, wieder entzogen werden. Mit der Vergabe eines Liegeplatzes handelt es sich nicht um einen Mietvertrag, sondern um eine Bereitstellung. Der YCBb übernimmt keinerlei Haftung für Privateigentum. Die Boote auf Landliegeplätzen müssen auf einem fahrtauglichen Slipwagen abgestellt sein. Landliegeplätze, die nur als Abstellfläche für augenscheinlich nicht mehr segeltaugliche Boote und sonstige Gegenstände verwendet werden, werden dem Besitzer 1x vom Hafenmeister auf das in Ordnung zu bringende zur Kenntnis gebracht. Sollte keine Änderung innerhalb von 14 Tagen erfolgen, erlischt der Anspruch auf den zugewiesenen Liegeplatz. In diesem Fall wird ein vorübergehender Liegeplatz am Clubgelände befristet für den Rest der Saison zugeteilt. Boote aller Art, die neu erworben wurden und im Clubgelände abgestellt werden sollen, sind unverzüglich dem Hafenmeister oder dessen Vertretung zu melden. (Boots.- bzw. Vermessungspapiere sind vorzulegen). Das Yachtregister für den YCBb führt der Hafenmeister. Bootsanhänger (max. Abstellzeit am Clubgelände 14 Tage pro Slip- oder Kraneinsatz) haben den Namen des Eigners leserlich zu tragen. Slipwagen, soweit sie am Clubgelände abgestellt werden, haben den Namen des Eigners, oder des Schiffes, oder die Reg. Nummer und in allen Fällen die Bezeichnung YCBb zu tragen. Die Slipwagen können nur auf den vom Hafenmeister oder dessen Vertreter angewiesenen Platz abgestellt werden. Boote auf Wasser- oder Landliegeplätzen haben ihre Namen und die Bezeichnung YCBb zu tragen, oder Clubvignette des Standers am Rumpf zu führen. Boote und Geräte, die den obigen Punkten nicht entsprechen, werden, nach vorheriger Verständigung und durch Anbringung eines auffälligen Lappens, auf Gefahr des Eigners, eventuell gebührenpflichtig entfernt. Das Abstellen von Booten über den Winter am Parkplatz ist nicht gestattet. Das Abstellen von Booten und das Lagern von Masten und sonstigen Bootszubehör im Clubhaus ist nicht gestattet. Die Slipanlagen sind nicht für schwere Boote mit Anhänger geeignet. Für die dadurch entstandenen Schäden haftet der Bootsbesitzer. Augenscheinliche Schäden an der Steganlage sind unverzüglich dem Hafenmeister zu melden. Stromanschlüsse auf den Steganlagen werden vom Hafenmeister verwaltet. Besucher von Clubmitgliedern dürfen die Boote und Einrichtungen des YCBb nur in Begleitung von Clubmitgliedern benützen. Clubmitglieder sind für ihre Besucher dem Club gegenüber voll verantwortlich. Gefundenes und Verlorenes ist einem Vorstandsmitglied zu melden, welcher für den Anschlag an der "Schwarzen Tafel" sorgt.

 

10. Am Clubgelände sind keine besonderen Bekleidungsvorschriften einzuhalten. Badekleidung ist im Clubhaus unerwünscht.

 

11. Kinder sind am Clubgelände und bei der Ausübung des Segelsportes ihres Alters entsprechend zu beaufsichtigen.

 

12. Fischen ist am Neusiedlersee nur mit Fischerkarte gestattet. Das Auslegen von Angeln und Netzen im Hafen des YCBb ist verboten.

 

13. Baden und Schwimmen im Hafenbecken geschieht auf eigene Gefahr. Verunreinigungen von Stegen durch Schlamm sind zu beseitigen.

 

14. Stromentnahmen für private Zwecke außer an den Steganlagen sind nur nach Rücksprache mit dem Liegenschaftsverwalter oder Hafenmeister erlaubt.

 

15. Die Clubanlage soll allen Mitgliedern die heute so notwendige Erholung und Entspannung bringen, vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm. Zwischen 24:00 Uhr und 8:00 gilt "Hafenruhe" (Zimmerlautstärke).

 

16. Der Bootsantrieb durch Verbrennungsmotoren, sowie das Mitführen solcher Motoren, ist verboten. Auf die einschlägigen Bestimmungen und Gesetze wird hingewiesen.

 

17. Bekanntmachungen am "Schwarzen Brett" gelten ab dem dritten Sonntag nach Anbringung, als Verständigung.

 

18. Der Vorstand kann bei Veranstaltungen des Clubs kurzfristige Änderungen der Clubordnung verfügen.

 

19. An die Gäste unseres Clubs! Der Yachtclub Breitenbrunn freut sich, Gäste auf seiner Clubanlage begrüßen zu können. Wir bitten unsere Clubgäste, folgende Punkte zu beachten:

a. Der Zugang zum Club von Land her ist grundsätzlich versperrt (ausgenommen bei Regatten).

b. Ihre Yacht führt sichtbar Ihren Clubwimpel.

c. Sollten Sie bei uns übernachten wollen, lassen Sie sich bitte vom Hafenmeister oder seinem Vertreter einen Liegeplatz zuweisen. Die Zuweisung erfolgt in der Reihenfolge des Einlaufens und nach Maßgabe des Platzes und ev. Veranstaltungen. Teilnehmer an unseren Regatten haben Vorrang. Für Regattateilnehmer ist ein Aufenthalt eine Woche vor bis eine Woche nach der Regatta möglich.

d. Die Benutzung unserer Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

e. Jeder Gast akzeptiert und handelt nach den Grundprinzipien unserer Clubordnung, die ausgehängt ist. f. Die Slipanlagen sind nicht für schwere Boote und Trailer geeignet.

 

 

 

 

Der Vorstand des Yachtclub Breitenbrunn.

 

 

Die Clubordnung gilt derzeit vorläufig bis zur nächsten Generalversammlung!