Hier gibt es alle Informationen aus erster Hand rund um die Urteile in erster Instanz:
Der Yachtclub Breitenbrunn hat die Verfahren gegen die Stiftung Esterhazy und die Gemeinde Breitenbrunn in erster Instanz verloren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig und es bleiben viele Fragen offen. Unser Präsident Walter „Rasi" Bajons fasst die wichtigsten Fakten kurz und bündig zusammen:
Worum geht es in den Verfahren?
Am 15.1.2019 haben Esterhazy und die Gemeinde Breitenbrunn vor dem BG Eisenstadt einen prätorischen Vergleich geschlossen. Auf Basis dieses Vergleiches wurde ein gerichtliches Exekutionsverfahren eingeleitet, im Zuge dessen der YCBb am 22.3.2019 – ohne vorangehende Information – leergeräumt und abgerissen werden sollte.
Der Yachtclub Breitenbrunn führt aus diesem Grund gegen Esterhazy ein Verfahren auf Unzulässigerklärung der Exekution. Die Gemeinde Breitenbrunn wird vom Yachtclub Breitenbrunn auf Haftung für Schäden geklagt, die aus dem Abschluss des prätorischen Vergleichs entstehen können.
Das Verfahren gegen Esterhazy hat der Yachtclub Breitenbrunn in erster Instanz – nicht rechtskräftig – verloren. Das Verfahren gegen die Gemeinde Breitenbrunn hat der Yachtclub in erster Instanz teilweise verloren. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie geht es jetzt im Verfahren gegen Esterhazy weiter?
Im Verfahren gegen Esterhazy ist eine ganz entscheidende und brisante Frage offen geblieben. Im prätorischen Vergleich hat sich die Gemeinde Breitenbrunn verpflichtet, die Gebäude am Yachtclub Gelände zu entfernen. Deshalb wurde von der erkennenden Richterin auch die Exekution so bewilligt und Esterhazy „ermächtigt, auf Kosten der Gemeinde Breitenbrunn die Gebäude zu entfernen“. Dem lag ein Kostenvoranschlag bei.
Walter Bajons erklärt das so: „Der Abriss hätte EUR 142.480,00 kosten sollen. Im Gerichtsverfahren ist aber herausgekommen, dass es zum prätorischen Vergleich eine Nebenvereinbarung gibt, aus der hervorgeht, dass die Gemeinde den Abbruch gar nicht wirklich schuldet. In dieser Nebenvereinbarung ist sogar die erkennende Richterin namentlich genannt. Esterhazy verpflichtet sich dort „von dem vor der Richterin [Name wird von uns hier nicht genannt] abgeschlossenen prätorischen Vergleich“ nur eingeschränkt Gebrauch zu machen und insbesondere „die damit verbundenen Abbruchkosten zu tragen“ (wörtliche Zitate aus den Dokumenten!!). Die erkennende Richterin hat sich dieser Frage nicht gestellt und schreibt in ihrem Urteil: „Die Frage der Kostentragung der Abbruchkosten ist bei Gesamtbetrachtung tatsächlich nicht eindeutig geregelt.“
An dieser Frage hängt aber die Zulässigkeit der Exekution. Und wenn sich die erkennende Richterin dieser Frage nicht stellt, dann muss man die Instanz dazu befragen. Dank der umfassenden Verfahrensführung und Protokollierung der Erstrichterin ist genug Material im Akt, um diese Frage reevaluieren zu lassen.
Wie geht es jetzt im Gemeinde-Verfahren weiter?
Im Verfahren gegen die Gemeinde hat die Erstrichterin bereits ausgesprochen, dass das Vorgehen der Gemeinde im Zusammenhang mit dem prätorischen Vergleich rechtlich nicht korrekt war. Sie hat dennoch entschieden, dass die Gemeinde uns gegenüber nur eingeschränkt haftet und uns nur unsere Rechtsanwaltskosten ersetzen muss. Wir sehen das anders und denken, dass die Haftung der Gemeinde umfassend ist. Wir werden gegen das Urteil in Berufung gehen und das Urteil in der Instanz überprüfen lassen.
Wie geht es weiter mit unserem Segelclub?
Auf den Betrieb des Yachtclubs Breitenbrunn haben die Urteile keine unmittelbare Auswirkung. Sie sind nicht rechtskräftig. So lange keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, bleibt der Yachtclub bestehen.
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KURIER ARTIKEL:https://kurier.at/chronik/burgenland/yachtclub-breitenbrunn-geht-in-die-naechste-instanz/400836587
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